Ausbürgern der im Ausland lebenden Laoten



Laotische Staatsangehörige im Ausland, die im Besitz der laotischen Reisepässe sind, Bleiberecht im Ausland haben und bei der Botschaft registriert sind, haben bei Bedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag ausbürgern zu lassen. Dazu werden folgende benötigt:
  1. Ein selbst verfasster formloser Antrag
  2. Kopie vom Reisepass und Konsularausweis
  3. Ein ausführlicher Lebenslauf
  4. Geburtsurkunde
  5. Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  6. Geburtsurkunde des Ehepartners und von Kindern unter 18 Jahren
  7. Eine aktuelle Meldebescheinigung
  8. Ein aktuelles Führungszeugnis
  9. Eine selbst verfasste Bescheinigung über dienstliche Verpflichtung gegenüber seinem Land
  10. 3 x Passbild (3 x 4 cm)
  11. Gebühr 20,00 EURO

Bemerkung:

Um den Bearbeitungsprozess bei der zuständigen Behörde in Laos zu beschleunigen, empfiehlt es sich, alle in Deutsch verfassten Dokumente bei einer beeidigten Übersetzungsagentur in das Laotische übersetzen und beglaubigen zu lassen, bevor sie an die Botschaft in Berlin eingereicht werden.