Ausbürgern der im Ausland lebenden Laoten
Laotische Staatsangehörige im Ausland, die im Besitz der laotischen Reisepässe sind,
Bleiberecht im Ausland haben und bei der Botschaft registriert sind, haben bei
Bedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag ausbürgern zu lassen. Dazu werden folgende
benötigt:
- Ein selbst verfasster formloser Antrag
- Kopie vom Reisepass und Konsularausweis
- Ein ausführlicher Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Geburtsurkunde des Ehepartners und von Kindern unter 18 Jahren
- Eine aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles Führungszeugnis
- Eine selbst verfasste Bescheinigung über dienstliche Verpflichtung gegenüber seinem Land
- 3 x Passbild (3 x 4 cm)
- Gebühr 20,00 EURO
Bemerkung:
Um den Bearbeitungsprozess bei der zuständigen Behörde in Laos zu
beschleunigen, empfiehlt es sich, alle in Deutsch verfassten Dokumente bei
einer beeidigten Übersetzungsagentur in das Laotische übersetzen und beglaubigen
zu lassen, bevor sie an die Botschaft in Berlin eingereicht werden.