Die Beantragung des Reisepasses und Ausweisses für die im Ausland lebenden Laoten
- Der Reisepass ist Eigentum der Demokratischen Volksrepublik Laos und wird auf Antrag als Reisedokument für laotische
Staatsangehörige zwecks der Aus-und Einreise nach Laos ausgestellt. Seit Anfang 2003 hat die Behörde die Serie des
neuen Reisepasses herausgegeben, um alte Reisepässe zu ersetzen, die so lange noch bis zum Ablauf der
Gültigkeitsdauer benutzt werden dürfen. Der neue Reisepass hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von
insgesamt 9 Jahren, nach zweimaliger Verlängerung jeweils um 3 Jahre. Um einen neuen Pass zu beantragen bzw. zu
verlängern, laden Sie bitte entsprechend das Formular zum Ausfüllen runter
und übersenden Sie es uns anschliessend samt allen notwendigen Unterlagen
- Beabsichtigt ein laotischer Staatsangehöriger, sich länger als 6 Monate in Deutschland, Polen, die Tschechische Republik,
Litauen und Lettland aufzuhalten, so ist er verpflichtet, sich bei der laotischen Botschaft in Berlin registrieren zu lassen
(Antragsformular dafür ist unter Formular herunterzuladen), um einen Konsularausweis zu bekommen (dazu die Anweisung im
Reisepass in der Seite 2 lesen). Dies dient dazu, in Kontakt mit laotischen Behörden im Ausland und Inland zu bleiben und
unter deren Obhut zu sein. Der Ausweis ist jährlich zu verlängern und nach einmaliger Verlängerung zu erneuern.
Entsprechendes Formular ist unter Formular herunterzuladen.