Visumbeantragung

 

  1. Allgemeine Einreisebestimmung

  2. Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin ist zuständig für Deutschland, Polen, die Tschechische Republik, Litauen und Lettland. Für Touristen und Besucher aus den genannten Ländern besteht in der Regel die Visumpflicht. Vor der Einreise nach Laos ist die Beantragung des Visums bei der laotischen Botschaft in Berlin notwendig vorzunehmen.

  3. Allgemeine Visumkategorie

    1. Touristenvisum (T-B3), Besuchervisum (NI-B3)
      1. 1.  Touristenvisum
        • gilt für Touristen und Reisegruppen, die sich max. nicht länger als 30 Tage in Laos aufhalten werden und ohne Nachweis der Reisebestätigung von den laotischen Behörden erhalten haben.
        • Die Gültigkeit des Touristenvisums nach Ausstellungsdatum dauert drei Monate und es erlaubt 30 Tage Aufenthalt (ab dem ersten Tag der Einreise bis zum 30. Tag) und es kann nicht verlängert werden.
        • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 40,00 EURO/Person.
      1. 2.  Besuchervisum
        • Mit Besuchervisum erlaubt es 30 Tage Aufenthalt und kann nur einmal vor Ort verlängert werden.
        • Der Beantragung des Besuchervisums ist nur mit einer Reisebestätigung von der laotischen Seite als Nachweis vorliegend möglich. Ein Nachweis wird von der Behörde in Laos an die Konsularabteilung der Botschaft übermittelt.
        • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 40,00 EURO/Person.
    2. Geschäftsvisum (NI-B2)
      • gilt nur für Geschäftsleute mit dem Aufenthalt von 30 Tagen und kann vor Ort verlängert werden.
      • Das Visum kann nur mit dem Nachweis der Reisebestätigung bzw. der Referenz des Geschäftspartners als Befürwortung erteilt werden. Die Befürwortung wird von der laotischen Behörde vor Ort an das Außenministerium ürbermittelt. Wenn eine Befürwortung nicht vorliegt, kann nur ein Besuchervisum erteilt werden.
      • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 40,00 EURO.
    3. Offizielles Visum (C-B1, S-A2, D-A1)
      • gilt nur für die in Laos offiziell arbeitenden Experten, Beamten und Diplomaten.
      • Das Visum kann nur durch die Akzeptierung des Organisationspartners bzw. Auftragsgebers als Befürwortung erteilt werden. Die Befürwortung wird vor der laotischen Behörde an das Außenministerium ürbermittelt. Ohne Akzeptierung des Organisationspartners bzw. Auftragsgebers ist die Erteilung des Visums nicht möglich.

  4. Wichtiger Hinweis für Visumbeantragung



Bei Nichtbeachtung der o. g. Hinweise wird die Bearbeitung des Antrages nicht vorgenommen und können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen!

Verwandte Informationen:
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