Visumbeantragung

 

  1. Allgemeine Einreisebestimmung

  2. Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin ist zuständig für Deutschland, Polen, die Tschechische Republik, Litauen und Lettland. Für Touristen und Besucher aus den genannten Ländern besteht in der Regel die Visumpflicht. Vor der Einreise nach Laos ist die Beantragung des Visums bei der laotischen Botschaft in Berlin notwendig vorzunehmen.

  3. Allgemeine Visumkategorie

    1. Touristenvisum (T-B3)
      • gilt für Touristen, die sich max. nicht länger als 15 Tage in Laos aufhalten werden
      • Der Erwerb ist nur durch die Reisebestätigung als Befürwortung und durch die zuständige Behörde in Laos vorliegend möglich. Die Befürwortung wird von der Behörde an die Konsularabteilung in Laos übermittelt.
      • Die Gebühr des Touristenvisums (inkl. Bearbeitungsgebühr) beträgt 30,00 EURO/Person
      • Beachten Sie bitte: Wenn eine Befürwortung nicht vorliegt, kann nur ein Besuchervisum erteilt werden und kostet 40,00 EUR/Person (inkl. Bearbeitungsgebühr)
    2. Besuchervisum (NI-B3)
      • gilt für Besucher, Touristen und Reisegruppen ohne Nachweis der Reisebestätigung von den laotischen Behörden
      • Die Gültigkeit des Visums nach Austellungsdatum dauert drei Monate und es erlaubt 30 Tage Aufenthalt (ab dem ersten Tag der Einreise bis zum 30. Tag) und es kann nur einmal vor Ort verlängert werden
      • Die Gebühr (inkl. Bearbeitungsgebühr) beträgt 40,00 EURO
    3. Geschäftsvisum (NI-B2)
      • gilt nur für Geschäftsleute mit dem Aufenthalt von 30 Tagen und kann vor Ort verlängert werden
      • Das Visum kann nur mit dem Nachweis der Reisebestätigung bzw. der Referenz des Geschäftspartners als Befürwortung erteilt werden. Die Befürwortung wird von der laotischen Behörde vor Ort an das Außenministerium ürbermittelt. Wenn eine Befürwortung nicht vorliegt, kann nur ein Besuchervisum erteilt werden
      • Die Gebühr (inkl. Bearbeitungsgebühr) beträgt 40,00 EURO
    4. Offizielles Visum (C-B1, S-A2, D-A1)
      • gilt nur für die in Laos offiziell arbeitenden Experten, Beamten und Diplomaten
      • Das Visum kann nur durch die Akzeptierung des Organisationspartners bzw. Auftragsgebers als Befürwortung erteilt werden. Die Befürwortung wird vor der laotischen Behörde an das Außenministerium ürbermittelt. Ohne Akzeptierung des Organitionspartners bzw. Auftragsgebers ist die Erteilung des Visums nicht möglich.

  4. Notwendige Unterlagen für Beantragung

  5. Hinweis
  6. Die Zahlungsarten sind:

 

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